Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1) Die an dieser Stelle nachfolgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die gewerbsmäßigen Handlungen der Posen Touristik Reisevermittlung (Geschäftssitz ul. Sczanieckiej 8F/3, 60-216 Poznań, Inhaber Patrick Quabeck) und das Verhältnis zwischen der nachfolgend als Unternehmen bezeichneten Körperschaft und deren Auftraggebern, nachfolgend als Kunden bezeichnet.

 

2) Die Posen Touristik Reisevermittlung vermittelt nach Auftrag durch den Kunden Dienstleistungen des Reisegewerbes (Hotels, Bahnfahrkarten, etc.) zwischen dem Auftraggeber und einem nach dessen individuellen Kriterien von dem Unternehmen ausgewähltem Anbieter. In diesem Sinne tritt die Posen Touristik Reisevermittlung nicht als Veranstalter von Reisen auf, sondern moderiert lediglich den Dialog zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter, zwischen welchen letztendlich der Vertragsabschluss über die jeweiligen Leistungen und Produkte erfolgt. Die auf der Internetseite des Unternehmens angeführten Reisebeispiele dienen ausschließlich der Illustration der Vermittlungsmöglichkeiten des Unternehmens, etwaige in Auftrag gegebene Leistungsanforderungen werden getrennt voneinander behandelt und als solche von der Posen Touristik Reisevermittlung ausgewiesen, daher sind bei Beschwerden und Reklamationen die eigentlichen Träger (Hotels, Bahn, etc.) der Leistungen verantwortlich, das Unternehmen kann in diesem Zusammenhang lediglich auf Wunsch zwischen den einzelnen Vertragspartnern vermitteln.

 

3) Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, diesem, ausgehend von seinen individuellen Wünschen, eine entsprechende Leistung des Reisegewerbes zu vermitteln und diesen über notwendige Reiseformalitäten (Pässe, Impfungen, etc.) vorab zu informieren und zu beraten. Als Gegenleistung durch den Kunden erhält das Unternehmen eine Vergütung in Form einer Provision auf die Gesamtsumme der angefragten Leistung sowie ein zuvor festgelegtes Beratungshonorar.

 

4) Der Kunde verpflichtet sich mit Beauftragung des Unternehmens mit der Vermittlung einer Reiseleistung dazu, das Unternehmen in dem angeforderten Rechnungsumfang zu entlohnen und den fälligen Betrag zu einem zuvor festgelegten Zeitpunkt an das Unternehmen zu überweisen, insbesondere wenn das Unternehmen Summen an die Leistungserbringer im Auftrage des Kunden weiterleiten soll oder wenn diese eine vorausgehende Bezahlung verlangen.

 

5) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunden, welche sich aus der Vermittlungstätigkeit ergeben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche an dieser Stelle auf der Internetseite des Unternehmens nachgewiesen und verfügbar sind.